Diskriminierung

Unmittelbare Diskriminierungliegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird. Diskriminierungsschutz gilt hier unter folgenden Voraussetzungen: Die Ungleichbehandlung muss aufgrund der Behinderung erfolgen.

 

Quelle: Sozialministeriumsservice, 2025, https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Glossar/Glossar.de.html

Sei bereit für alles, was die Zukunft im Tourismus bringt.